Die Stadt Münster ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseiten muensterzukunft.de sind mit dem
derzeit nicht komplett vereinbar.
Wir arbeiten an der Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Seiten und bitten um Geduld, da die Optimierungen zum Teil mit höherem Programmieraufwand verbunden sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2021 erstellt.
Feedback und Kontakt
Bei Fragen, Hinweisen auf Mängel und Anregungen wenden Sie sich bitte an zukunft@stadt-muenster.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Münster nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 02 11/8 55 34 51 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de